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Individuelle Fertigung       Über Elefant        Made in Austria      Seit 1939

AGB – Verkaufs- und Lieferbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle – auch zukünftige – Lieferungen und Leistungen. Verbrauchern (B2C) gegenüber gelten sie nach Maßgabe der Sonderbestimmungen unter Punkt 11. Abweichenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.


1) Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Angebotsunterlagen wie Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Materialangaben, Probestücke und Farben sind unverbindlich, soweit wir eine Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich übernommen haben. Technisch bedingte Änderungen sowie handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Angebote verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme.


2) Auftrag
Aufträge werden erst verbindlich, nachdem der Käufer unsere schriftliche Auftragsbestätigung gegengezeichnet oder ausdrücklich bestätigt hat. Für Umfang und Inhalt des Auftrages ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Der Kunden hat die Auftragsbestätigung sorgfältig zu prüfen und eventuelle Unstimmigkeiten umgehend mitzuteilen. Angegebene Lieferfristen werden nach allen Möglichkeiten eingehalten, sind jedoch mangels ausdrücklicher Fixterminzusage unverbindlich. Fixtermine werden von unserer Seite nicht zugesichert.


3) Preis
Alle Preise gelten in Euro ab Werk. Sofern sich nach Vertragsabschluss sachlich begründete Kostenerhöhungen (z.B. Rohstoffpreise, Frachten, Steuern) ergeben, behalten wir uns eine Anpassung für Unternehmer (B2B) vor. Dem Kunden steht es frei, nach Vereinbarung den Transport selbst zu übernehmen.


4) Lieferung und Gefahrenübergang
Bei Lieferung versteht sich diese frei Bordsteinkante verpackt und unvertragen, soweit die Abladestelle mit einem 18-Tonnen-LKW befahrbar ist.
• Gefahrenübergang B2B: Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen bzw. mit Bekanntgabe der Versandbereitschaft auf den Unternehmer (B2B) über.
• Der Besteller trägt etwaige Versand- und Lagerkosten bei Annahmeverzug.
• Bei Verkauf auf Abruf ist der Kaufpreis spätestens 3 Monate nach Auftragsbestätigung fällig.
• In Fällen höherer Gewalt (z. B. Arbeitskampf, unverschuldete Rohstoffknappheit) verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
• Eine Rücknahme der Verpackung ist ausgeschlossen.


5) Zahlung und Verzug
Wenn nicht anders vereinbart, gilt Vorkasse.
Sicherheitshinweis zu E-Mail-Rechnungen:
Bei Übermittlung von Bankverbindungen per E-Mail empfehlen wir ausdrücklich, die Kontodaten vor der Überweisung telefonisch mit uns abzugleichen. Für Verfälschungen oder Eingriffe Dritter außerhalb unserer Sphäre übernehmen wir keine Haftung.
Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (bei B2B: § 456 UGB; bei B2C: § 1000 ABGB) sowie der Ersatz angemessener Mahn- und Inkassokosten als vereinbart. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug und lässt er eine ihm gesetzte angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen fruchtlos verstreichen, entfallen vereinbarte Rabatte und Sonderkonditionen rückwirkend.
Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nicht zulässig (für Verbraucher gilt zusätzlich § 6 Abs. 1 Z 8 KSchG).


6) Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag vor. Der Unternehmer (B2B) ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt und tritt uns seine Forderungen gegen Dritte zur Sicherung ab.


7) Retouren
Rücksendungen von mangelfreier Ware sind grundsätzlich ausgeschlossen, insbesondere da Möbel häufig nach Kundenwunsch gefertigt werden. Sollte ausnahmsweise eine Rücknahme vereinbart werden, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung sowie eine ordnungsgemäße Verpackung zu tragen.


8) Beanstandungen und Mängelrüge (§ 377 UGB)
Für Unternehmer (B2B) gilt bezüglich der Mängelrügepflicht § 377 UGB: Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und entdeckte Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
Serienmäßige Markenaufkleber auf der Rückseite oder an Füßen stellen keinen Mangel dar.


9) Haftung
Wir haften für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Personenschäden.
Für vom Kunden angestrebte Fixtermine oder Eröffnungstermine übernehmen wir keine Haftung oder Garantien. Es obliegt dem Besteller, rechtzeitig ausreichende Dispositionen und Pufferzeiten einzuplanen.


10) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Waldneukirchen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern ist Steyr. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


11) Sonderbestimmungen für Verbraucher (B2C)
Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG gelten die obigen Bedingungen mit folgenden Ergänzungen/Abweichungen:
1. Rücktrittsrecht / Widerrufsrecht: Verbrauchern steht bei Fernabsatzgeschäften grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu. Ausnahme: Bei Waren, die nach kundenspezifischen Wünschen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z. B. Sonderanfertigungen in Holz, Farbe, Größe), ist das Rücktrittsrecht gemäß § 18 Abs 1 Z 3 FAGG ausgeschlossen.
2. Gefahrenübergang (B2C): Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht erst über, wenn der Verbraucher (oder ein von ihm benannter Dritter) die Ware in Besitz genommen hat (§ 7b KSchG).
3. Gewährleistung: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (2 Jahre ab Übergabe).