Wir produzieren für Sie starke Möbel!
Seit vielen Jahrzehnten steht die Marke “Elefant” in Österreich, Deutschland und der Schweiz für besonders robuste, “elefantensichere” Gastgartenmöbel in der Gastronomie!
Die ersten Biergartenmöbel wurden schon in den späten 30er Jahren des letzten Jahrhunderts produziert, und einige dieser “Terrassenmöbel Klassiker” haben die Geschichte bis heute überdauert und sind inzwischen tausendfach bewährt.
Neben den Standardvarianten ermöglichen wir bei vielen Produkten individuelle Ausführungen und Oberflächen.
Weiters erhalten Sie bei vielen Modellen nach Jahrzehnten noch Ersatzteile, um Ihnen eine möglichst lange und nachhaltige Wertschöpfung zu gewähren.
Mit langjähriger Erfahrung, einer soliden Verarbeitung, und dem Einsatz von ausgewählten Rohstoffen sind wir ständig bestrebt, Ihnen eine breite Produktpalette an qualitativ hochwertigen Gastronomiemöbeln zu bieten.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Schmökern und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Ihr ELEFANT Möbel Team
Marke "Elefant" 40er Jahre - heute
Zu Gastronomie Biergartenmöbel / Gastgartenmöbel / Terrassenmöbel
Zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeines:
Geschichte der Terrassenmöbel:
(Quelle: Wikipedia Geschichte Gartenmöbel)
Im Vergleich zur Geschichte der Sitzkultur ist die Geschichte der Garten- Terrassenmöbel noch sehr jung. Anfang des 19. Jahrhunderts dienten einfache Gartenstühle und -tische als mobile Bestuhlung für den Terrassenbereich. Bald darauf gab es auch erste klappbare Gastgartenstühle.
Erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und durch die aufkeimende Freizeitgesellschaft, die aus dem Weniger an Arbeit und einem Mehr an Freizeit resultierte, begann der Erfolg der Gastgartenmöbel. Es begannen die Urlaubsfahrten in den Süden – in den 1950er Jahren vorzugsweise nach Italien –, wo man das fröhliche südländische Leben, das sich großenteils draußen abspielte, kennen lernte. In den 1960er Jahren war es dann insbesondere die Hollywoodschaukel, die auf jeder Terrasse und in jedem Garten zu finden war. Heute gibt es eine Vielfalt an Materialien und Ausführungen, die den Übergang vom Wohnraum in den Garten nahtlos gelingen lassen und das Wohnen im Sommer draußen fortsetzen.
Biergartenmöbel und Ihre Geschichte
Einst lagerte das Bier in Kellern, die aufgrund verschiedener Umstände wie z.B. ein hoher Grundwasserspiegel, nicht immer allzu tief sein konnten.
Um eine möglichst kühle Umgebung zu schaffen wurde die Oberfläche mit Kastanienbäume bepflanzt. Aufgrund der großen Blätter waren Kastanien der ideale Schattenspender und die flachen Wurzeln schädigten das Kellergewölbe nicht.
Zur weiteren Kühlung wurde zudem Kies über den Boden gestreut.
In dieser schattigen Atmosphäre schenkten die Brauer schon vor über 200 Jahre Ihr Bier aus. Frischer als direkt aus den darunter liegenden Kellern konnte es nicht sein. Und bald begannen die Brauer auch Essen unter den Bäumen zu servieren. Einfache Holzstühle und Tische dienten als erste mobile Möbelausstattung. Das Traditionelle Typische Bild des „Biergarten“ war geboren.
In Österreich ist der Begriff „Gastgarten“ sehr gebräuchlich, und in Franken die Bezeichnung „Bierkeller“ bzw. „auf dem Bierkeller“. Dies wird auch durch die Namen vieler Biergärten deutlich, wie z.B. Hofbräukeller, Löwenbräukeller, Augustinerkeller.
Um die Biergartenmöbel vor Wind und Wetter besonders während der kalten Wintermonate zu schützen mussten die Stühle und Tische in dieser Zeit eingelagert werden. Erste Arten von Klappstühlen und Tischen entstanden um möglichst Platz zu sparen.
Mit der Industrialisierung im 19ten Jahrhundert wurde Stahl zur günstigen Massenware.
Die anfänglichen teilweise klapprigen Holzmöbel erhalten Untergestelle aus Flachstahl. Aufgrund der hohen Stabilität und der Lebensdauer setzen sich diese Kombination aus Stahl und Holz bei den Biergartenmöbeln durch. Eine Vielfalt an unterschiedlichsten Modelle von Klappstühlen, Tischen und Bänken entstehen in dieser Zeit.
Diese Art Möbel prägen bis heute das Erscheinungsbild einer Typischen Biergartenmöblierung.
Leider sind bis auf Elefant Möbel alle Hersteller von Biergartenmöbel der ersten Stunde inzwischen mit der Produktion aus dem deutschsprachigen Raum verschwunden. Der Großteil wird in Mengen inzwischen aus dem Osten importiert.
Elefant Möbel wurde in den späten 30er Jahren gegründet und fertigt als einziges Unternehmen in Österreich nach wie vor individuelle Biergartenmöbel in einer nach wie vor großen Sortimentvielfalt sowie endlosen Farbpalette nach Kundenwünschen.
Einige verwendete Materialien der Elefant Terrassenmöbel:
Metall:
Hierzu zählt neben Stahl in verzinkter oder pulverbeschichteter Ausführung besonders Aluminium, und als hochwertige Ergänzung auch Edelstahl.
Stahl und Edelstahl findet augrund der hohen Stabilität besonders bei starker Beanspruchung Ihren Einsatz beispielsweise in der System- und Alpingastronomie oder in so mancher Altstadt Terrasse.
Feuerverzinkt ist bei blankem Stahl die strapazierfähigste Oberfläche - hier werden die Gestelle in ein flüßiges geschmolzenes Zinkbad getaucht. Das flüßige Metall umschließt die Oberfläche und es bildet sich teilweise ein für Zink typisches Blumenmuster auf der Fläche. Das Zink läuft beim Baden über die Gestelle nach unten ab, dabei kommt es gerade bei verwinkelten Teilen zu teilweise unterschiedlichen Schichten, sowie bilden sich Metalltropfen oder etwas unebene Flächen. Tropfen werden üblicherweise anschließend weg geschliffen und gefeilt. Solche Spuren gehören zu den typischen Charakteristika einer Zinkoberfläche. Innenliegende Drehpunkte bei beweglichen Elementen sowie verwinkelte oder enge Ecken können bei Stahl generell in der Regel nicht oder nur bedingt gegen Korrusion geschützt werden da hier weder Zink noch Pulver in Zwischenräume hinein gelangt. Daher sollte Drehpunkte regelmäßig mit einem Kriechöl geölt werden und eventuelle Punkte mit passendem Zinkspray ausgebessert werden.
Für eine Pulverbeschichtung werden körnige Partikel aus Epoxid- oder Polyesterharzen meist im elektrostatischen Verfahren auf ein Metallgestell aufgetragen. Anschließend wird das Element in einen Ofen geschoben wodurch das aufgetragene Pulver schmilzt und auf dem Bauteil härtet. Bei Pulverbeschichtung sind neben den Standardausführungen auf Anfrage schier unendlich viele Farben und Oberflächen möglich.
Standart wird Stahl bei uns grundiert und pulverbeschichtet da dies eine best mögliche Haftung gewährt. Auf Anfrage ist jedoch teilweise auch möglich die Möbelteile vorher zu verzinkten und anschließend pulverbeschichten. Dies bietet einen doppelten Schutz, hat jedoch den Nachteil dass Pulver auf einer verzinkte Oberfläche weniger gut haftet. Es scheint dann der hell silberne Zink an den Stellen durch wo die Haftung durch Abrieb oder Mechanik nicht mehr vorhanden ist. Innenliegende Drehpunkte bei beweglichen Elementen sowie verwinkelte oder enge Ecken können bei Stahl generell in der Regel nicht oder nur bedingt gegen Korrusion geschützt werden da hier weder Zink noch Pulver in Zwischenräume hinein gelangt. Daher sollte Drehpunkte regelmäßig mit einem Kriechöl geölt werden und eventuelle Punkte mit passendem Spray oder Lack ausgebessert werden.
Aluminium und Edelstahl hat den Vorteil, dass diese dauerhaft rostfrei sind. Einzig bei Salz-und Chlorwassereinsatz ist darauf zu achten dass das Aluminium zusätzlich eloxiert oder pulverbeschichtet ist. Bei Edelstahl sollte für diese Zwecke anstelle des üblichen V2A der spezielle V4A Edelstahl angefragt werden, welcher aufgrund des höheren Chromanteils einen höheren Schutz vor Korrosion bietet.
Teakholz ist ein äußerst beliebtes Material für die Herstellung von Terrassenmöbeln. Teakholz ist aufgrund seiner Ölhaltigen Inhaltsstoffe sehr witterungsbeständig, sollte jedoch regelmäßig geschliffen und geölt werden. Dadurch wird die natürliche Holzfarbe erhalten. Wird kein Öl verwendet, erhält das Teakholz eine silbergraue Färbung. Bei Teakholzgartenmöbeln sollte auf das geachtet werden das diese aus Plangagenteakholz aus nachhaltigen Anbau gefertigt werden.
Gartenmöbeloberfläche: roh unbehandelt, oder geölt
Robinienholz: Robinie wird in Europa oft fälschlicherweise Akazie genannt aufgrund des Lateinischen Namens der gewöhnlichen Robinie (Robinia pseudoacacia). Ursprünglich aus Nordamerika stammend, wurde die Robinie seit über 300 Jahren überall in Europa in Parks und Gärten gepflanzt und ist längst sehr weit auch in Wäldern verbreitet. Das gegen Holzfäule widerstandsfähige Holz ist gleichzeitig biegsam, fest und äußerst hart. Da der Einsatz von Robinienholz aufgrund dessen Eigenschaften eine Alternative zur Verwendung von Tropenhölzern darstellt, wird es seit der Jahrtausendwende immer stärker für den Bau von Terrassenmöbel, Kinderspielplätzen und die Lawienenverbauung forciert. Bei roh verbauter Robinie ist zu wissen dass bei dem Holz durch Regen gerade in der ersten Zeit natürliche Inhaltsstoffe (sog. Gerbsäure) ausgewaschen werden kann. Die kann zu bräunlichen Spuren führen (bei besonders hellen Fußböden stärker zu sehen). Daher empfehlen wir normalerweise eine Oberflächenbehandlung.
Gartenmöbeloberfläche: geölt, oder mit Bootslack lasiert
Achtung - Leider wird bei besonders günstigen Terrassenmöbeln sehr oft die Akazie aus Südost Asien eingesetzt, welches normal nur als Bau- und Brennholz verwendet wird. Die Farbe ist ähnlich, jedoch sind die Eigenschaften und Nachhaltig nicht mit der Europäischen Robinie zu vergleichen!
Tipp: am Besten Sie Fragen bei Möbeln um Sonderausführungen - sind Sonderfarben/Größen nicht möglich ist die Warscheindlichkeit groß dass es sich um Importierte Ware handelt.
Lärchenholz: Lärchenholz stellt unter den europäischen Nadelnutzhölzern das schwerste und härteste Holz dar. Aufgrund der guten Witterungseigenschaften wird das Lärchenholzes im Erd-, Wasser- und Brückenbau, im Bootsbau und eben auch für unsere Biergartenmöbel und Massivholzgarnituren eingesetzt. Info; besonders bei roh verbauten Nadelhölzern kann es insbesondere bei starker Sonneneinstrahlung gerade in der ersten Zeit zu einem Austritten von natürlichen Harzen kommen. Wir empfehlen daher eine Oberflächenbehandlung. Jedoch können diese Harze auf der Oberfläche jederzeit mit einem klassischem Lösemittel einfach wieder weg gewischt werden.
Gartenmöbeloberfläche: geölt, oder mit Bootslack lasiert
Eschenholz: Aufgrund der positiven Eigenschaften wird Eschenholz zu den Edellaubhölzern gezählt. Nach Buche und Eiche gehört es zu den wichtigsten Laubnutzhölzern Mitteleuropas. Eschenholz wird besonders dann eingesetzt, wenn höchste Ansprüche an Festigkeit und Elastizität gestellt werden. So wird es häufig bei der Herstellung von Werkzeugstielen, Sportgeräten und von Biegeformteilen verwendet.
Gartenmöbeloberfläche: mit Bootslack lasiert, oder in Ral. Farben bunt
Info: Mit entsprechend längerer Vorlaufzeit können wir aufgrund der eigenen Herstellung viele Terrassenmöbel auch mit anderen Holzarten fertigen.
Kunststoff: Kunststoffmöbel hatten ihre Hochzeit in den Anfängen der Gartenmöbelentwicklung. Ihre Leichtigkeit, Robustheit und einfache Pflege zusammen mit dem günstigen Preis machten diese Möbel sehr erfolgreich. Nachdem Kunststoffmöbel zwischenzeitlich fast völlig unbedeutend geworden waren, erleben sie heute in neuer Herstellungsart eine Wiedergeburt. Nachdem Polyrattanmöbel den Markt erobert haben, können heute in neuen Verfahren Möbel in Spritzgussmaschinen gefertigt werden in sehr außergewöhnlichen Designs die früher undenkbar gewesen wären.
Verbundstoffe: Hier wird Mehl aus Holz, Pflanzenfasern, Schalen und anderen Naturstoffen mit Kunststoff vermischt. WPC = wood plastic composit ist ein sehr gängiger Begriff. Ziel ist es die Vorteile beider Materialien wie Langlebigkeit, Witterungsbeständigkeit und Holzoptik und gute Formbarkeit möglichst zu vereinen. Das Gewicht dieser Möbel ist jedoch meist höher da aufgrund der geringeren Bruchfestigkeit und Formstabilität meist mit Metallunterkonstruktion oder Einlagen versehen werden müssen.
Polyrattan: Geflechtmöbel aus Polyrattan sind vergleichsweise günstig zu produzieren, da die Kunststofffasern als Massenproduktion aus der Maschine kommen. Die Fasern haben den Vorteil, dass diese farbstabil und langlebig sind und sich gut verarbeiten lassen. Polyrattan ist aus der Terrassenmöbelproduktion nicht mehr weg zu denken und zählt inzwischen zu wichtigen Materialien in diesem Segment.
Textilen: Textilene ist eigentlich ein geschützter Markenbegriff wird jedoch inzwischen umgangssprachlich für diese Art von Gewebe verwendet. Das Textilene wird aus einer mit PVC ummantelten Kunstfaser produziert, wodurch es hoch reißfest, zugfest und flexibel wird. Zudem ist das Material wasserabweisend und schnell trocknend, und gilt daher als ausgesprochen pflegeleicht und langlebig. Aufgrund des hohen Komforts und des angenehmen Liegegefühles wird das Gewebe besonders stark in Kombination mit Aluminium für die Bespannung von Sitz- und Rückenflächen Anstelle von Polyrattan eingesetzt.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle – auch zukünftige – Lieferungen und
Leistungen an Kaufleute oder gleichgestellte Besteller. Abweichenden Bedingungen
des Bestellers wird hiermit widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn evtl.
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1) Angebot
Unsere Angebote sind stets und in jeder Hinsicht freibleibend.
(kommt es zu Änderungen werden diese jedoch von uns begründet dargelegt)
Angebotsunterlagen wie Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Materialangaben,
Probestücke und Farben sind unverbindlich, soweit wir eine Verbindlichkeit nicht
ausdrücklich schriftlich übernommen haben
(da es aus drucktechnischen oder sonstigen Gründen zu Abweichungen kommen kann).
Evtl. notwendige Änderungen und Verbesserungen ohne vorherige
Bekanntgabe behalten wir uns vor. Angebote verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme
(da es nach oder wärend der Angebotslegung zu unerwarteten Änderungen der
Vorraussetzungen kommen kann wie z.B: Verfügbarkeit von Rohstoffen..ec.).
2) Auftrag
Aufträge werden erst verbindlich nachdem der Käufer unsere schriftliche Bestätigung
innerhalb von 3 Werktagen durch seine Unterschrift rückbestätigt hat. Für Umfang und
Inhalt des Auftrages ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Dies gilt auch für
evtl. mündliche Nebenabreden, Änderungen und sonstige Vereinbarungen mit unseren
Vertretern.
Daher gilt die Auftragsbestätigung vom Kunden sorgfältig zu prüfen und eventuelle Fehler
in der Auftragsbestätigung uns umgehend mitzuteilen.
Die Berichtigungen von Irrtümern bei Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen
bleibt uns vorbehalten.
Angegebene Lieferfristen werden immer nach bester Möglichkeit eingehalten!, sie sind
jedoch nicht verbindlich (da es nie hunderprozentig ausgeschlossen werden kann dass
etwas einmal nicht ganz so läuft wie es sollte - sicher ist im Leben leider nur der Tod).
Sollte einmal etwas passieren wird das Problem schnellst möglich mit dem Kunden besprochen.
3) Preis
Alle Preise gelten in Euro, grundsätzlich ab Werk und sind freibleibend. Berechnet
werden die jeweiligen Tagespreise zum Zeitpunkt der Lieferung. Ändern sich nach
Geschäftsabschluss begründet die Kosten wie Frachten, Steuern, Wärungskurse
und sonstige Lasten, so dürfen diese Erhöhungen gegebenenfalls rückwirkend
dem Kaufpreis zugeschlagen werden. Eine solche Kostenentwicklung wird
in diesem Falle von uns ausführlich begründet. Sollte der Kunde die Möglichkeit haben
diesen Kostenteil selber zu übernehmen gestehen wir dies zu.
(Beispiel: Angebot ist inkl. Zustellung durch uns. Es wird jedoch
die Zustellungsstraße gespert - aufgrund des Umweges würden sich
die Transportkosten nachträglich verteuern.
Es wird dem Kunden eingestanden den Transport selber durchzuführen).
4) Lieferung
Bei Lieferung versteht sich diese frei Bordsteinkante, oder soweit die
Abladestelle mit einem 18 Tonnen LKW befahrbar bzw. erreichbar ist.
Eine Rücknahme der Verpackung ist ausgeschlossen.
Die Ware ist mit Verlassen unseres Werkes geliefert. Der Besteller trägt eventuelle
Versandkosten. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers, auch
wenn wir den Versand selbst durchführen und/oder die Frachtkosten tragen. Wir bieten
nur die Möglichkeit des Versandes an.
Ohne Haftung wählen wir das günstigste Beförderungsmittel.
Dem Kunden steht es frei die Ware selbst zu transportieren.
Bei Vereinbarung von Abholung oder Versand nach Anweisung ist die Ware mit der
Anzeige der Bereitstellung zur Abholung und Versand geliefert. Versandbereite Ware
muss sofort abgeholt bzw. die Anweisung zum Versand sofort erteilt werden. Kommt
dem der Besteller nicht spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Anzeige
nach, so ist der Kaufpreis nach Rechnung unbeachtet des Erhalts der Ware zu zahlen.
Der Besteller schuldet für eine evtl. Lagerung der Ware auf seine Gefahr
Lagergebühren.
Bei Verkauf auf Abruf ist spätestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Datum der
Auftragsbestätigung der Kaufpreis zu zahlen, auch wenn bis dahin ein Abruf nicht
erfolgt ist.
Wird die bestellte Ware von uns nach Ablauf evtl. Lieferzeiten und anschließender
Setzung einer Nachfrist schuldhaft nicht geliefert, so kann der Besteller vom Vertrag
zurücktreten.
In Fällen höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Lieferung auf die Dauer der
Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten.
Den Fällen höherer Gewalt stehen Arbeitskampf und sonstige Umstände gleich, die uns
die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar auch dann,
wenn diese Umstände bei einem Vor- oder Unterlieferanten eintreten.
5) Zahlung
Wenn nicht abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, ist die Zahlung gegen
Vorauskasse vorzunehmen.
Bei Übermittlung einer Rechnung / der Bankverbindungunbedingt in Elektronischer weise (Mail)
unbedingt die Bankverbindung vor Zahlung telefonisch kontrollieren
um Betrügerische Aktivitäten zu verhindern (niemals per Mail).
Wir übernehmen keine Haftung für gehackte und durch Dritte manipulierte Rechnungen.
Die Gutschrift von Zahlungen in Schecks erfolgt unter üblichem Vorbehalt. Wechsel
werden nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung und unter Vorbehalt der
rechtzeitigen Einlösung gutgeschrieben. Im Fall des Zahlungsverzuges gelten der
Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten, sowie Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro
angefangenem Monat als vereinbart. Ab Zahlungsverzug von 3 Monaten werden
weiters sämtliche gewährte Rabatte und Sonderkontitionen rückwirkend hinfällig.
Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereinkommender
Wechsel bzw. sonstiger Zielvereinbarungen sofort fällig, wenn die
Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach
unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. In diesen
Fällen hat der Besteller bei noch ausstehenden Lieferungen den Kaufpreis voraus zu
erbringen. Ebenso sind wir berechtigt, die Lieferung an den Besteller so lange
zurückzuhalten, bis alle offenen Kosten ausgeglichen sind.
Bleibt der Kunde einen Teil der Vorauszahlung länger als 3 Monate schuldig, so sind wir berechtigt
nach Setzung einer Frist zusätzlich die entstehenden Lagerkosten für die Ware zu berechnen.
Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten wegen Beanstandungen
oder Gegenansprüchen oder die Aufrechnung zu erklären mit Ausnahme einer
unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten Forderung.
6) Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an unseren Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung
unserer sämtlichen Forderungen vor. Bei Weiterverkauf gilt der verlängerte
Eigentumsvorbehalt.
Bei laufender Rechnung gilt das Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung.
Die vom Besteller etwa vorzunehmende Be- oder Verarbeitung von uns gelieferter Ware
erfolgt in unserem Auftrage, jedoch ohne Verbindlichkeit für uns. Wird der Besteller durch
Verbindung oder Vermischung Eigentümer oder Miteigentümer der von uns gelieferten Ware,
überträgt er uns schon jetzt sein Eigentum oder Eigentumsrecht an dem vermischten
Bestand oder neuen Gegenstand, den er für uns mit kaufmännischer Sorgfalt verwahrt.
Der Besteller darf die gelieferte Ware und die aus ihrer Vermischung oder Verbindung
entstandenen Gegenstände nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern.
Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind ausgeschlossen. Einwirkungen auf die
Sache von dritter Seite, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich anzuzeigen.
Der Besteller tritt zur Sicherung unserer gesamten Forderungen seine gegenwärtigen und
zukünftigen Ansprüche, die ihm aus der von uns gelieferten bzw. nach Vorstehendem in
unserem Miteigentum stehenden Waren gegen Dritte entstehen, mögen sie auf Veräußerung
oder sonstigen Rechtsgründen beruhen, im vollen Umfang an uns ab. Der Besteller ist zur
Einziehung solcher Forderung auf jederzeitigen Widerruf ermächtigt. Die Ermächtigung
erlischt bei Zahlungseinstellung. Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet dem Dritten
die Abtretung an uns mitzuteilen, und uns zur Geltendmachung unserer Rechte erforderliche
Auskünfte und Unterlagen zu geben. Übersteigt der Wert der so abgetretenen Ansprüche
unsere Forderung gegen den Besteller um mehr als 20 %, sind wir auf sein Verlangen
insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
7) Retouren
Rücknahme von Teilen, die nicht wegen Material- oder Herstellungsfehler unbrauchbar sind,
erfolgt nicht (da die Möbel normal immer nach Kundenwunsch individuell produziert werden).
Sollte trotzdem Rücknahme vereinbart werden, muss die Rücksendung in jedem
Falle franko vorgenommen werden. Retouren oder Rücksendungen bedürfen auf jeden Fall
unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der Kunde hat wieder für eine ausreichende
und ordnungsgemäße Verpackung zu sorgen - so wie die Möbel angeliefert wurden.
8) Beanstandungen
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich der Menge und Qualität der gelieferten Waren können
nur berücksichtigt werden, wenn diese unmittelbar bei Erhalt der Ware auf den Lieferpapieren
des von uns für den Transport beauftragten Dritten oder unseren Eigentransporten schriftlich
vor Unterschreiben des Belegs vermerkt werden. Bei berechtigten Beanstandungen behalten
wir uns die Entscheidung vor, ob Ersatz geliefert, der Mangel auf unsere Kosten beseitigt,
Minderung oder Wandlung gewährt wird. Erklären wir uns nicht rechtzeitig trotz Mahnung
und Fristsetzung, kann der Besteller Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Dies gilt auch dann, wenn die von uns gewählte Mängelbeseitigung aus von uns
zu vertretenden Gründen nicht, trotz Mahnung nicht rechtzeitig oder aus Unvermögen
nicht vorgenommen wird bzw. fehlschlägt: Verweigert der Besteller die Annahme der
möglichen und sachgerechten Nacharbeit, erlischt jeglicher weiterer Gewährleistungsanspruch.
Alle Möbel werden von uns serienmäßig mit kleinen Markenaufkleber Elefant versehen,
welche überwiegend auf der Rückseite oder einem Fuß angebracht sind.
Diese stellen keinen Beanstandungsgrund dar.
9) Haftung
Unsere Haftung bestimmt sich ausschließlich nach den vorstehenden Bedingungen. Alle dort
nicht ausdrücklich zugesprochenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche – gleich aus
welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.
Für eventueller Lokaleröffnung/Fixtermin gibt es keine Haftung oder Ansprüche jeglicher Art.
Bei eventueller Lokaleröffnung/Fixtermin ist der Besteller verantwortlich dass er uns
mindestens 2 Wochen und 1 Woche vorher noch einmal mündlich und schriftlich darauf
hinweist, damit eventuelle Schwierigkeiten rechtseitig erkannt werden können.
Falls der Transport durch ein von uns gewähltes Beförderungsmittel durchgeführt wird
ist der Besteller ebenso verantwortlich bei diesem Transportunternehmen rechtseitig und
ausreichend nachzufragen um eventuelle Schwierigkeiten rechtseitig zu erkennen
und noch Ersatzmaßnahmen durchführen zu können.
Der Besteller hat bei selbst auferlegten Fixterminen selbst aureichend
Vorsorgnis zu treffen falls etwas nicht so klappen sollte wie geplant.
Sollten in Ausnahmefällen Schwierigkeiten eintreten versuchen wir dem Besteller
nach Möglichkeit zu helfen, dies ist jedoch unverbindlich und hierfür wird
auch keine Haftung abgegeben.
Der Auftraggeber ist dafür alleinig verantwortlich dass er von einem Design / Logo die notwendige Berechtigung zur Verwendung und Vervielfältigung hat.
Beispiel – der Auftraggeber übergibt Fa. Elefant ein Logo welches er auf seine Tischplatten oder Stühle aufgedruckt haben möchte.
Er ist der alleinige Verantwortliche hierfür und wird die Fa Elefant Möbel VertriebsgmbH und den Partner in allen Belangen diesbezüglich schadlos halten.
Unberührt bleiben Fälle, in denen uns bzw. unseren leitenden Angestellten
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fällt.
10) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung ist Waldneukirchen, für Zahlung Waldneukirchen, Gerichtsstand ist
Steyr, auch für Zahlungs-, Scheck- und Wechselklagen.
Die Gerichtsstandvereinbarung gilt auch für alle Ansprüche aufgrund einer Rückabwicklung
des Vertrages und für das Mahnverfahren.
Es gilt grundsätzlich österreichisches Recht. Bei Geschäften mit ausländischen Firmen steht
uns das Recht zu, Gerichtsstand und Anwendbarkeit des Rechts des Landes des Partners zu
wählen.
11) Bei Verträgen mit Nichtkaufleuten gelten grundsätzlich die vorstehenden
Bedingungen, jedoch mit folgenden Zusätzen:
Die überwiegenden Artikel in unserem Sortiment werden nach individueller
kundenspezifikation in Holz, Farbe, Oberfläche und Größe produziert.
Aus diesem Grund hat der Verbraucher kein Rücktrittsrecht / Wiederrufsrecht.
Für die anderen Artikel in unserem Sortiment die Lagerware sind
hat der Verbraucher das Recht binnen 14 Tagen von dem Kaufvertrag zurück zu treten.
Aufgrund dieses Rechtes beginnt die angegebene Lieferzeit hier erst 14 Tage
nach Ablauf des Rücktrittsrechtes.
Der in der Auftragsbestätigung genannte Preis bleibt für die Dauer von 1 Monaten ohne
Änderung nach Vertragsabschluss wirksam solange der Vorrat reicht.
Dies gilt nicht für Dauerschuldverhältnisse.
Zurückbehaltungsrechte können nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen.
Der grundsätzliche Haftungsausschluss berührt nicht Fälle von Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit von uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen.
Bei Fehlschlägen bzw. Nachbesserung der Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung
der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Die Mängelrüge wegen eins nicht offensichtlichen Mangels ist innerhalb der gesetzlichen
Frist schriftlich geltend zu machen.
12) Information gemäß Art 13f DSGVO (Datenschutzgrundverordnung):
Welche Daten werden zu welchen Zweck verarbeitet?
Im Rahmen der Kundenbeziehung werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten sowie jene Daten, die Auftrund der Abwicklung der Kundenbeziehung anfallen verarbeitet.
Dabei handelt es sich um folgende Daten:
-Stamm- und Kontaktdaten (z.B: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse)
-Vertragsdaten
-Verrechnungs- und Zahlungsdaten
-Kundenhistorie
-Korrespondenz (z.B: Briefe, Faxe, E-Mails)
Zweck der Verarbeitung dieser Daten ist der jetzt oder zukünftige Abschluss bzw. die Erfüllung des Vertrags zwischen dem Verantwortlichen und dem Kunden, sowie zur Reibungslosen und erleichterten Abwicklung bzw. Hilfe für spätere Nachbestellungen.
Einwilligung:
Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, erfolgt eine Verarbeitung nur gemäß den festgelegten Zwecken und im darin vereinbarten Umfang. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft wiederrufen werden!
Bei einer eventuellen Nachbestellungen von Produkten entfällt dabei jedoch jegliche Gewährleistung auf eine komplett Idente Lieferung zu einer eventuellen vorhergehenden Bestellung da wir genaue Produktionsausführung ohne personenbezogene Daten nicht mehr zuordnen können.
Wer ist der Empfänger der Daten:
Innerhalb der Fa. ELEFANT erhalten diejenigen Stellen bzw. Mitarbeiter Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflicht benötigen. Darüber hinaus erhalten in Bestimmten Fällen von uns beauftragte Auftragsverarbeiter (IT-Dienstleister, Steuerkanzlei, Händler/Kooperationspartner) Ihre Daten sofern Sie diese zur Erfüllung Ihrer jeweiligen Aufgabe benötigen. Sofern wir gesetzlich oder vertraglich dazu verpflichtet sind werden wir die Daten an öffentliche Stellen (z.B. Finanzämter) weitergeben. Eine anderwertige Weitergabe der Persönlichen Daten an Fremdfirmen für Werbezwecke, Statistikerhebungen oder Änlichem erfolgt von uns nicht.
Wie lange werden die Daten gespeichert:
Die Daten werden jedenfalls während der Dauer der aufrechten Kundenbeziehung gespeichert. Nach Beendigung der Kundenbeziehung werden wir die Daten jedenfalls solange speichern, solange die gesetzliche Aufbewahrungspflicht (z.B: UGB, BAO) besteht bzw. so lange es bei den jeweilig erworbenen Produkten aus unserer Erfahrung zu Nachbestellungen kommen kann. Sollten wir bestimmte Daten für die Abwehr von Ansprüchen benötigen werden wir diese ebenfalls über die gesetzliche Aufbewahrungspflicht hinaus speichern.
Rechte:
Sie haben jederzeit die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerruf und Widerspruch. Teilen Sie uns diesbezüglichen Willen klar in schriftlicher Form mit.
Wir weisen jedoch darauf hin dass bei gewünschter Löschung möglicherweise nicht mehr gewährt werden kann dass bei einer späteren Nachbestellung einzelner Produkte/Ersatzteile die passend gleiche Ausführung geliefert wird.